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Der Verkaufsprospekt bei geschlossenen Immobilien Fonds. Das Zertifikat “BaFin genehmigt” ist kein Qualitätskriterium!

Begriff - Beschreibung - Erklärung - Definition -Information

Die Verkaufsprospekt Verordnung

Der Vertrag zwischen der Fondsgesellschaft und dem Anleger basiert ausdrücklich auf dem Verkaufsprospekt, der rechtlich verbindlich ist.

Für geschlossene Beteiligungsfonds besteht in Deutschland eine Prospektpflicht.

Seit dem 01.07.2005 dürfen geschlossene Fonds entsprechend der Verordnung über Wertpapier-Verkaufsprospekte (VerkProspVO) nur dann vertrieben werden, wenn die Fondsgesellschaft einen Verkaufsprospekt erstellt und dieser durch die entsprechende Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt wurde.

 

Vorsicht vor dem Zertifikat  “BaFin genehmigt”!

Inzwischen ist eine gewisse Ernüchterung über den Erfolg dieses als gesetzlicher Anlegerschutz geplanten Vorgangs eingetreten: die BaFin prüft den Verkaufsprospekt nur dahingehend, ob alle offiziellen Prospektverordnungen formal eingehalten werden, nicht auf seine inhaltliche Richtigkeit. Das bedeutet, dass die BaFin auch Verkaufsprospekte von nicht plausiblen Beteiligungsangeboten genehmigen musste, nur weil die formalen Kriterien erfüllt waren. Die BaFin prüft z.B. ob die unternehmerischen und technischen Risiken beschrieben sind, nicht aber die Richtigkeit dieser Angaben. Werden im Verkaufsprospekt Angaben über Personen oder Gesellschaften gemacht, die für den Inhalt die Verantwortung übernehmen, erfüllt der Prospekt die formalen Anforderungen.

Der Verkaufsprospekt muss z.B. Namen und Stellung der Fondsverwalter, bei juristischen Personen oder Gesellschaften auch Firmennamen und Sitz angeben, die die Verantwortung für den Inhalt übernehmen. Liegen diese Angaben vor, muss die BaFin diesen Teil des Prospektes akzeptieren. Ob es sich bei der Fondsgesellschaft z.B. um eine Briefkastenfirma handelt, die vielleicht nicht einmal über einen Telefonanschluss verfügt, ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die BaFin.

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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